Zwischenerfolg beim Vorgehen gegen Wohnraumleerstand

5 Jah­re sind wir Grü­ne Grö­pe­lin­gen nun schon dabei Maß­nah­men gegen bewuss­ten Woh­nungs­leer­stand ein­zu­for­dern. Das ist sicher kein Mas­sen­pro­blem — aber es gibt es in Bre­men und in Grö­pe­lin­gen. Auf der ande­ren Sei­te suchen vie­le Men­schen bezahl­ba­ren Wohn­raum. Was liegt da näher, als Eigen­tü­mern von leer­ste­hen­den Immo­bi­li­en zu hel­fen, damit ihr teil­wei­se über 10 Jah­re leer­ste­hen­der Wohn­raum wie­der genutzt wer­den kann?

Bis­lang waren unse­re Bemü­hun­gen trotz Gesprä­chen z.B. mit der Senats­bau­di­rek­to­rin, der Bre­mer Auf­bau­bank, dem Bre­mer Akti­ons­bünd­nis Men­schen­recht auf Woh­nen, woh­nungs­po­li­ti­schen Spre­chern der Bür­ger­schaft und Fach­ver­tre­tern wie auch der Spit­ze des Bau­res­sorts nicht von Erfolg gekrönt. Obwohl in den 2015er Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen von SPD und Bünd­nis 90 / DIE GRÜNEN ein ent­spre­chen­der Pas­sus durch­ge­bracht wer­den konn­te. Hemm­schuh war bis­her, das nie­mand einen Über­blick über Immo­bi­li­en­leer­stän­de in der Stadt hat, das Pro­blem daher als nicht wirk­lich exis­tend ange­se­hen wird und der Rest die Nach­fra­ge auf dem Woh­nungs­markt selbst regeln wür­de. Zudem möch­te das Bau­res­sort die knap­pen Mit­ar­bei­ter­ka­pa­zi­tä­ten lie­ber in Neu­bau­pro­jek­te inves­tie­ren weil man meint, damit mehr Wohn­raum neu schaf­fen zu kön­nen. Und rich­ti­ger­wei­se ist es auch so, das z.B. über Pro­gram­me wie die Bau­lü­cken­be­ra­tung bzw. von Inves­to­ren ange­sto­ßen eine Viel­zahl an klei­nen Wohn­ein­hei­ten ver­teilt über die Stadt geschaf­fen wur­den und wer­den, die sich zu einer ein­drucks­vol­len Zahl summieren.

Trotz­dem gibt es Eigen­tü­mer, die aus ver­schie­dens­ten Grün­den ihren Wohn­raum teil­wei­se bereits Jahr­zehn­te leer­ste­hen las­sen, obwohl er ver­miet­bar oder ver­kauf­bar wäre. Wir Grü­ne Grö­pe­lin­gen haben in den letz­ten Jah­ren mit Auf­kle­bern an sol­chen Häu­sern ver­sucht die Hin­de­rungs­grün­de zu erfah­ren — mit eher gerin­gem Erfolg.

JETZT wur­de in der 53. Land­tags­sit­zung die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode am 6.12.2017 der Absatz 4 der Drs. 19/1381 mit den Stim­men der Par­tei­en, SPD, Bünd­nis 90 / DIE GRÜNEN und DIE LINKE bei Ent­hal­tung der FDP sowie der Abge­ord­ne­ten Wend­land und Nein­stim­men der CDU, Bür­ger in Wut, LKR und AfD beschlos­sen. Der Abatz 4 heisst:

Der Senat wird auf­ge­for­dert, durch Erar­bei­tung eines Zweck­ent­frem­dungs­ge­set­zes nach dem Vor­bild ande­rer Bun­des­län­der, dem Ein­satz von zwei zusätz­li­chen Kon­trol­leu­ren über die Ein­hal­tung des Woh­nungs­auf­sichts­ge­set­zes und der Zweck­ent­frem­dungs­ver­ord­nung in der Stadt Bre­men und der Schaf­fung eines Bre­mer­ha­ve­ner Pilot­pro­gramms „Revi­ta­li­sie­rung von auf­ge­ge­be­nen Immo­bi­li­en“ nach dem Rot­ter­da­mer Klus­hui­zen-Kon­zept bereits vor­han­de­nen Raum dem Woh­nungs­markt wie­der zuzuführen.

Im Grun­de ist es nur eine erneu­te Auf­for­de­rung an den Senat bzw. das Bau­res­sort, die die Koali­ti­ons­par­tei­en bereits mit dem Koali­ti­ons­ver­trag im Jahr 2015 ver­ein­bart haben. Denn dort heisst es ab Zei­le 1652: „Es ste­hen in vie­len Häu­sern und Gebäu­den trotz gro­ßem Woh­nungs­be­darf poten­zi­el­le Wohn­räu­me leer. Die­se Poten­zia­le wol­len wir mit geeig­ne­ten Instru­men­ten und ver­stärk­ter Anspra­che der Eigen­tü­mer ver­füg­bar machen.“

Wir Grü­ne Grö­pe­lin­gen wün­schen uns einen gesetz­li­chen Rah­men ana­log dem Wohn­raum­schutz­ge­setz in Ham­burg und wer­den wei­ter an dem The­ma dran­blei­ben, damit jetzt end­lich “Dampf” hin­ter das The­ma kommt und die mar­kan­ten Wohungs­leer­stän­de in Grö­pe­lin­gen so schnell wie mög­lich wie­der nutz­bar gemacht wer­den können.

 

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