Zwischenerfolg beim Vorgehen gegen Wohnraumleerstand 10. Dezember 2017 5 Jahre sind wir Grüne Gröpelingen nun schon dabei Maßnahmen gegen bewussten Wohnungsleerstand einzufordern. Das ist sicher kein Massenproblem — aber es gibt es in Bremen und in Gröpelingen. Auf der anderen Seite suchen viele Menschen bezahlbaren Wohnraum. Was liegt da näher, als Eigentümern von leerstehenden Immobilien zu helfen, damit ihr teilweise über 10 Jahre leerstehender Wohnraum wieder genutzt werden kann? Bislang waren unsere Bemühungen trotz Gesprächen z.B. mit der Senatsbaudirektorin, der Bremer Aufbaubank, dem Bremer Aktionsbündnis Menschenrecht auf Wohnen, wohnungspolitischen Sprechern der Bürgerschaft und Fachvertretern wie auch der Spitze des Bauressorts nicht von Erfolg gekrönt. Obwohl in den 2015er Koalitionsverhandlungen von SPD und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN ein entsprechender Passus durchgebracht werden konnte. Hemmschuh war bisher, das niemand einen Überblick über Immobilienleerstände in der Stadt hat, das Problem daher als nicht wirklich existend angesehen wird und der Rest die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt selbst regeln würde. Zudem möchte das Bauressort die knappen Mitarbeiterkapazitäten lieber in Neubauprojekte investieren weil man meint, damit mehr Wohnraum neu schaffen zu können. Und richtigerweise ist es auch so, das z.B. über Programme wie die Baulückenberatung bzw. von Investoren angestoßen eine Vielzahl an kleinen Wohneinheiten verteilt über die Stadt geschaffen wurden und werden, die sich zu einer eindrucksvollen Zahl summieren. Trotzdem gibt es Eigentümer, die aus verschiedensten Gründen ihren Wohnraum teilweise bereits Jahrzehnte leerstehen lassen, obwohl er vermietbar oder verkaufbar wäre. Wir Grüne Gröpelingen haben in den letzten Jahren mit Aufklebern an solchen Häusern versucht die Hinderungsgründe zu erfahren — mit eher geringem Erfolg. JETZT wurde in der 53. Landtagssitzung dieser Legislaturperiode am 6.12.2017 der Absatz 4 der Drs. 19/1381 mit den Stimmen der Parteien, SPD, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN und DIE LINKE bei Enthaltung der FDP sowie der Abgeordneten Wendland und Neinstimmen der CDU, Bürger in Wut, LKR und AfD beschlossen. Der Abatz 4 heisst: Der Senat wird aufgefordert, durch Erarbeitung eines Zweckentfremdungsgesetzes nach dem Vorbild anderer Bundesländer, dem Einsatz von zwei zusätzlichen Kontrolleuren über die Einhaltung des Wohnungsaufsichtsgesetzes und der Zweckentfremdungsverordnung in der Stadt Bremen und der Schaffung eines Bremerhavener Pilotprogramms „Revitalisierung von aufgegebenen Immobilien“ nach dem Rotterdamer Klushuizen-Konzept bereits vorhandenen Raum dem Wohnungsmarkt wieder zuzuführen. Im Grunde ist es nur eine erneute Aufforderung an den Senat bzw. das Bauressort, die die Koalitionsparteien bereits mit dem Koalitionsvertrag im Jahr 2015 vereinbart haben. Denn dort heisst es ab Zeile 1652: „Es stehen in vielen Häusern und Gebäuden trotz großem Wohnungsbedarf potenzielle Wohnräume leer. Diese Potenziale wollen wir mit geeigneten Instrumenten und verstärkter Ansprache der Eigentümer verfügbar machen.“ Wir Grüne Gröpelingen wünschen uns einen gesetzlichen Rahmen analog dem Wohnraumschutzgesetz in Hamburg und werden weiter an dem Thema dranbleiben, damit jetzt endlich “Dampf” hinter das Thema kommt und die markanten Wohungsleerstände in Gröpelingen so schnell wie möglich wieder nutzbar gemacht werden können. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen