Zwischenstand des novellierten Wohnraumschutzgesetzes 7. Dezember 20228. Dezember 2022 Es gab auf Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion eine Zwischenstandsmeldung zum 01.10.2022, die leider aufgrund der wiederholten Fehlkonstruktion des Gesetzes das von uns erwartete Bild zeigte: 2022–11-22_Drs-20–805 S_9465c Demnach wurden bisher 2021 und 2022 bremenweit 116 Leerstände gemeldet. 26 davon in Gröpelingen, von denen wir allein 21 gemeldet hatten. Wir hatten damals wohlgemerkt bei 21 gemeldeten Leerständen erstmal aufgehört und wir könnten auch 30 Leerstände melden und mit mehr Kenntnissen von Anwohnern sicher auch noch mehr. Als Gründe für Leerstände wurden die ebenfalls erwartbaren Gründe genannt, “wie z.B. ungeklärte Besitzverhältnisse, Erbstreitigkeiten oder Alter der betroffenen Person wie z.B. Umzug in eine Pflegeeinrichtung.” Um den Leerstand wieder zügig zu belegen ist es notwendig, das man den Eigentümern Hilfen an die Hand gibt. Wie z.B. bei der Mietersuche, der Wohnungsverwaltung oder der Betriebskostenabrechnung. Das sieht die Regelung aber leider nicht vor. Bislang wurden in 2 Fällen des Wohnungsleerstandes Bußgeldverfahren eingeleitet. 2 Vollzeitstellen sind mit dem Gesetzesvollzug befasst. Insgesamt ist das Ergebnis als niederschmetternd zu bezeichnen, wenn man auf der einen Seite Flüchtlinge in den Zelten der Überseestadt sieht und auf der anderen Seite jedenfalls von außen noch guter Wohnraum der leersteht. Es fehlt auch dem überarbeiteten Gesetz die sogenannte Treuhänderregelung, die entsprechende Gesetze anderer Bundesländer haben. Und offenbar der wirkliche Wille Wohnungsleerstand auch zu beseitigen. Mit einer Treuhänderregelung wäre es möglich, nach Feststellung des illegalen Leerstandes sofort einen Treuhänder einzusetzen, der die Leerstandsimmobilie übernimmt. Es braucht dazu keinen Eingriff in die Eigentumsrechte — es gibt keine Enteignung! Aufgaben des Treuhänders sind: den Sanierungsaufwand feststellen, einen entsprechenden Betrag als Grundlast in das Grundbuch eintragen, die Sanierung durchführen oder beauftragen, die Vermietung der Wohnungen bzw. des Hauses arrangieren, die Wohnungsverwaltung und Betriebskostenabrechnungen durchführen und nach erfolgter Abzahlung der Grundschuld über die Mieteinnahmen die Mieteinnahmen an den Eigentümer abführen. Je nach den Möglichkeiten des — ggf. durch die Erbfolge bzw. einen Verkauf veränderten — Eigentümers ist dann auch ein Ausstieg des Treuhänders möglich. Bremen hat den großen Vorteil, das es mit der Brebau bereits über eine im 100 % Eigenbesitz befindliche BREBAU verfügt, die alle diese Aufgaben übernehmen könnte. Dito böte sich ggf. die im Teilbesitz befindliche Gewoba dafür an. Und auch andere Akteure im Netzwerk “Bremen modernisiert” oder von dienstleistungsstarken Wohnungsverwaltern wäre geeignet. Wir hoffen weiter, das eines Tages das Leerstandsproblem wirklich ernsthaft angegangen wird. Denn so wie derzeit 2 Vollzeitstellen mehr oder weniger nur mit der Verwaltung des Leerstandes zu beschäftigten, das ist schlicht unwirtschaftlich. Und wird der Problemlage, das viele Menschen eine günstige Wohnung suchen, überhaupt nicht gerecht. Wohnungsneubau kann dies nur in Teilen leisten. Immerhin ist es so, das die derzeitige Regierungskonstellation das Problem sieht, was bei CDU und FDP gar nicht vorhanden ist. WIR GRÜNEN in Gröpelingen haben einen entsprechenden Passus zur Treuhänderregelung in das Wahlprogramm für den 14.05.2023 unterbringen können und werden uns weiter bemühen, Wohnungsleerstand zu beseitigen. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen